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Statuten

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Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe.
Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Kindern in
benachteiligten Regionen.
Zweck des Vereins ist es insbesondere, zur Verbesserung
des ​​Lebensumfeldes von Kindern beizutragen sowie Gefahren in unmittelbarer Nähe zu unterbinden.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Im Gegensatz zu anderen Vereinen werden die Verwaltungskosten
vom Vorstand getragen.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Vorstand
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Fabian Schmidt, 45. Versicherungsfachmann
Verheiratet, 2 Kinder
Ausserdem Mitglied in den folgenden Vereinen:
Rhythmus-Chor - Neviges
Hardenberger Bürderverein
Deutsches Rotes Kreuz
Arbeiter Wohlfahrt (AWO)

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Unser Team
 

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